Casa:1 erhält europäischen Markenschutz
Zum 30. September 2013 wurde die Marke „casa:1“ in das Register für Gemeinschaftsmarken eingetragen.
Unter der Nummer 011836293 ist die Wort-Bild-Marke „casa:1“ in das Register für Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingetragen worden. Die Eintragungsurkunde trägt das Datum 30.09.2013. Der Markenschutz für „casa:1“ gilt nun zunächst für die Dauer von zehn Jahren im gesamten Gebiet der Europäischen Union.
Gut vier Monate hat das Prozedere von der Anmeldung des Markenschutzes bis zum Erhalt der Eintragungsurkunde in Anspruch genommen, aber das Warten und die Investition haben sich gelohnt: Ab sofort hat Casa:1 ein „ausschließliches Recht, die ohne seine Zustimmung erfolgende, unbefugte Benutzung der Marke zu unterbinden“, wie es in den Bestimmungen des HABM heißt. Damit darf Casa:1 unbefugten Dritten unter anderem untersagen, „die eingetragene Gemeinschaftsmarke auf ihren Waren oder Verpackungen abzubilden, […] Waren unter der Gemeinschaftsmarke ein- oder auszuführen bzw. die Gemeinschaftsmarke auf Geschäftspapier oder in der Werbung zu benutzen.“ (HABM). Gegen die Verletzung des Markenschutzes kann Casa:1 ab sofort Maßnahmen ergreifen, die in der Gemeinschaftsmarkenverordnung vorgesehen sind.
Informationen zum europäischen Markenschutz: www.oami.europa.eu
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